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Ab Mittwoch, 14. April 2021, greift wieder die Notbremse, da die 7-Tage-Inzidenz bei mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen die Marke von 100 überschritten hat.
Unsere Sportanlagen lassen wir geöffnet, d.h. die Laufbahn in der Werdenfelsstraße und die Tennisplätze können genutzt werden, um kontaktfrei mit Angehörigen des eigenen Hausstands zu sporteln. Weitere Infos dazu, siehe "Wiedereinstieg in den Sport ab dem 8. März".
Seit Montag, 8. März, dürfen wir wieder Sport anbieten.
Die Rahmenbedingungen und Teilnehmerzahlen sind abhängig vom Inzidenzwert.
Theresienwiese (nähe Häberlstraße):
Werdenfelsstraße:
Stielerschule - Freiplatz:
Theresiengymnasium - Freiplatz:
Der Breitensport spielt derzeit kaum eine Rolle in politischen Diskussionen. Spitzensport findet nach dem Motto „Brot und Spiele für das Volk“ statt (was ich persönlich mittlerweile richtig finde), die Sportbasis und deren Notlage wird jedoch kaum erwähnt. Auch in Öffnungskonzepten wird auf den Sport nicht eingegangen. Dabei trifft es die Aussage von Marko Pesic "Der Sport ist nicht das Problem, er ist eine Lösung" aus meiner Sicht sehr gut zu.
Um dem Sport Gehör zu verschaffen und noch einmal auf unsere Notlage aufmerksam zu machen haben wir zusammen mit 13 Großsportvereinen Bayerns ein Positionspapier erarbeitet, das ihr im Anhang findet. Dieses wird seit einigen Stunden von den beteiligten Vereinen verschickt.
Wir sehen die Notwendigkeit von Einschränkungen während der Pandemie. Wir tragen mit Hygienekonzepten und kreativen Angeboten zu deren Eindämmung bei. Wir fordern jedoch, den (Breiten)-Sport stärker in den Fokus zu nehmen und den positiven Aspekt, dass Sport und Bewegung zur Gesunderhaltung unerlässlich sind, in der Bekämpfung der Pandemie umfangreicher zu
nutzen.
Veit Hesse - Geschäftsführer
Zu den Pandemiebedingten Kündigungsanfragen haben wir am 19. März 2020 wie folgt informiert:
Wir haben bereits Anfragen erhalten, ob Beiträge wegen der Coronasperre zurückerstattet werden. Was hier bei einem klassischen Dienstleister, z.B. einem Fitnessstudio, möglich ist (im Dienstleistungsbereich gilt grundsätzlich: Keine Leistung ohne Gegenleistung), ist bei Vereinen gänzlich anders geregelt: Die Sporttreibenden im MTV sind Mitglieder und damit bilden sie selbst den MTV, sind also viel mehr als nur Kunden eines kommerziellen Sportanbieters. Der MTV basiert damit auf seinen Mitgliedern, er wird durch diese selbst verwaltet, darf keine Gewinne erzielen und ist seinem gemeinnützigen Zweck verpflichtet. Das hat für alle Seiten Vorteile: Mitglieder haben umfangreiche Möglichkeiten, den Verein nach ihren Vorstellungen mitzugestalten, sie profitieren von günstigen Mitgliedsbeiträgen, im Gegenzug kann der MTV auf langjährige Zugehörigkeit vertrauen. Der MTV hat auch dadurch Planungssicherheit, dass Mitglieder den MTV nur zum Jahresende regulär verlassen. Sollte das Sporttreiben nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein (wie aktuell aufgrund der Corona-Sperre durch die Regierung, oder zuletzt durch erforderliche Baumaßnahmen), kann grundsätzlich keine Beitragserstattung gefordert werden.
Zum besseren Verständnis hilft vielleicht folgender Vergleich: Dem MTV gehört das gesamte Vereinsvermögen einschließlich des Gebäudes, Ihr seid als Mitglieder Teil des MTV, und damit "gehört" Euch das Vereinsvermögen anteilig. Wenn Ihr nun zum Beispiel selbst Eigentümer eines Gebäudes seid, und dieses für eine gewisse Zeit nicht nutzen könnt (sei es wegen Corona, Baumaßnahmen oder sonstigem), dann habt als Eigentümer auch keine Ansprüche wegen zeitweiliger Unbenutzbarkeit (gegen Euch selbst). Genauso verhält es sich beim MTV als Eurem Verein: den Mitgliedern stehen keine Ansprüche auf Beitragserstattung, Sonderkündigungsrecht o.ä. zu, wenn Anlagen zeitweise nicht nutzbar sind.
Stellt Euch bitte auch einmal vor, jedes Mitglied würde nun die Mitgliedschaft kündigen, um sich die Beiträge zu sparen. Wir wären umgehend insolvent und könnten Euch dann bei Eurem vielleicht beabsichtigten Wiedereintritt für die Zeit nach Corona unser Sportangebot gar nicht mehr bieten. Angesicht der niedrigen Mitgliedschaftsbeiträge denken wir, dass es auch verschmerzbar sein sollte, wenn der MTV für eine vorübergehende Zeit geschlossen ist.
Anders ist es übrigens bei Kursgebühren (Kletterkurse usw.): Hier handelt es sich um den oben beschriebenen Fall: Solange der Kurs nicht angeboten werden kann, entfällt auch die Kursgebühr. Soweit diese schon bezahlt wurde, werden wir die Gebühr anteilig, d.h. für die Zeit des tatsächlichen Kursausfalls, zurückerstatten. Die Rückzahlung wird nun von uns automatisch veranlasst, Ihr braucht Euch deswegen also nicht mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Alle weiteren Infos dazu gibt es in unserem Newsletter-Archiv.